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Wenn einer in die Grube fällt…
Da nützt auch das schönste Schild nichts. Wir alle kennen die oft
penetranten Hinweisschilder „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Eltern
haften für Ihre Kinder“.
Aber, wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als
Bauherr die Verantwortung.
Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle
ein Unfall, haftet der Bauherr. Auch trägt er die Verantwortung, wenn
die Baustelle unbefugt betreten wird - beispielsweise durch Kinder - und
diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen.
Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie sich als Bauherr,
als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden
Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter
versichern.
Sie schützt den Bauherrn und Besitzer in der Bauphase für
das zu bebauende Grundstück und das geplante Bauwerk. |