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Beteiligen Sie den
Staat an Ihrer Altersvorsorge
Durch Einschränkungen der gesetzlichen
Rentenleistungen entstehen finanzielle Versorgungslücken, die nur durch
Eigeninitiative geschlossen werden können. Um die private Vorsorge zu
unterstützen, fördert sie der Staat durch steuerliche Anreize.
Die Basis-Rente (Rürup-Rente) ermöglicht es
Ihnen, eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz
aufzubauen. Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag
(z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und
erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente solange Sie leben. Die
Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend
machen.
Die Basis-Rente ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige
sowie Freiberufler attraktiv, da sie einen besonders hohen steuerlichen
Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können. Auch rentennahe
Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von
der Basis-Rente. Denn sie unterliegen in den nächsten Jahren noch einem
relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit
langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
So funktioniert die Basis-Rente:
Staatliche Förderung
Die Beiträge können Sie ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der
Steuer absetzen. Für 2009 besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der
gezahlten Beiträge von 68 % (höchstens 68 % von 20.000 EUR bei
Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren). Diese erhöht sich in den Folgejahren
kontinuierlich bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.
Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Das Gesetz sieht vor, dass der Rentenbeginn frühestens ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr möglich ist. Ab dem von Ihnen bestimmten
Zeitpunkt (also ab 60 Jahre oder später) wird Ihnen eine lebenslange
garantierte Rente gezahlt. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn
Ihrer Rente, können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung
Ihres 60. Lebensjahres verlegen. |

Absicherung der Familie
Sie haben die Möglichkeit, zur finanziellen Absicherung Ihres
Ehepartners oder Ihrer Kinder, einen Hinterbliebenenschutz
einzuschließen. Im Todesfall erhält Ihr Ehepartner eine lebenslange
Hinterbliebenenrente. Den Hinterbliebenenschutz können Sie auch noch
nachträglich einschließen, beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines
Kindes. Auch für Unverheiratete bieten wir über spezielle
Produktkombinationen eine Absicherung der Hinterbliebenen, in der Zeit
bis zur Rente, an.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Die Basis-Rente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend
der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und
nachgelagert, d. h. im Rentenalter besteuert. Dabei ist die steuerliche
Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der
individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
Ihre Vorteile:
- lebenslange Rentenzahlung
- steuerliche Abzugsmöglichkeiten der Beiträge
- sicher vor einem Zugriff bei Arbeitslosigkeit
("Hartz IV-sicher")
- Absicherung der Familie durch Zusatzvereinbarung möglich |